Illegales Graffiti – Strafmündigkeit ❗

Wer illegal sprüht, begeht eine Straftat!

Illegale Graffiti sind eine Straftat – Sprayer haften 30 Jahre für den Schaden

Illegale Graffiti | polizei-beratung.de
  • illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen,
  • die Sprayer machen sich schadensersatzpflichtig,
  • illegales Sprayen wird strafrechtlich verfolgt.

Das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen stellt eine
Sachbeschädigung im Sinne der §303 und §304 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Das illegale Besprayen setzt
zudem oftmals das verbotswidrige Betreten eines Geländes voraus, so dass zusätzlich ein Hausfriedensbruch im
Sinne des §123 StGB vorliegt

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„Sprühende Fantasie kann teuer werden“ – Für mehr Informationen: Klicke → Flyer der Polizei